Leistungen
Als Ingenieurbüro übernehmen wir für Sie die Planung und Dimensionierung für Heizungsanlagen und Lüftungsanlagen im Wohnungsbau, Einfamilien- und Mehrfamilienhaus.
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Basis unserer Planungen ist eine 3-D-Erfassung des zu berechnenden Gebäudes. Anhand dieser wird die Heizlast nach DIN EN 12831 (ausführliches Verfahren) ermittelt. Das bedeutet für das Gebäude, dass jedem Raum genau die Wärmemenge zugeführt wird, die er benötigt – nicht mehr und nicht weniger! Für Sie bedeutet dies Energieeffizienz Dank optimal angepassten und abgestimmten Komponenten.
Rohrnetzberechnung
Um das Heizmedium energieeffizient und genau abgestimmt zu den Heizflächen zu transportieren berechnen wir Durchmesser, Durchflussmengen sowie Druckverluste in dem Rohrnetz und den Ventilen.
Anhand dieser Ergebnisse werden dann z. B. die Pumpen ausgelegt. Und dies immer vor dem Hintergrund der Betriebsoptimierung!
Hydraulischer Abgleich
Sie planen eine bestehende Heizungsanlage zu modernisieren oder sie verbessern die Qualität Ihrer Gebäudehülle? Aus obigen Informationen können Sie leicht ableiten, dass sich dadurch auch die benötigten Wärmeströme in die einzelnen Räume verändern.
Und ohne die jetzt notwendige Anpassung der Wärmeströme, dem sogenannten hydraulischen Abgleich, kann die Anlage nicht energieeffizient betrieben werden. Sollten Sie in den Genuss von staatlichen Förderungen (BAFA, KfW) kommen, so ist der Hydraulische Abgleich zwingend notwendig.
Lüftungsberechnung
Die mittlerweile gesetzlich geforderte und bei der Bauausführung oftmals übertroffene Dichtheit von Gebäuden erfordert eine gesonderte Betrachtung des Lüftungsverhaltens von Gebäuden.
Hierzu erstellen wir Ihnen das notwendige Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und berechnen Ihnen auch raumweise die notwendigen Zu- und Abluftmengen. Unser Planungsansatz ist der größtmögliche Wohnkomfort für Sie – nicht mehr!
Und was sagt der Gesetzgeber?
Energieeinsparverordnung - EnEV
Indirekt setzt die EnEV die Heizlastberechnung in § 14 voraus: "Beim erstmaligen Einbau von Einrichtungen, in denen Heiz- oder Warmwasser gespeichert wird, in Gebäuden und bei deren Ersetzung ist deren Wärmeabgabe nach anerkannten Regeln der Technik zu begrenzen."
Allgemein
Der Heizungsanlagenersteller muss im Zweifelsfall nachweisen können, auf welcher Grundlage seine Anlagenplanung und Komponentendimensionierung basiert. Und inwieweit sie wirtschaftlich, energie- und kostensparend ist. Wie will er das ohne Heizlastberechnung machen?